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   RG, 13.12.1940 - III 46/40   

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https://dejure.org/1940,444
RG, 13.12.1940 - III 46/40 (https://dejure.org/1940,444)
RG, Entscheidung vom 13.12.1940 - III 46/40 (https://dejure.org/1940,444)
RG, Entscheidung vom 13. Dezember 1940 - III 46/40 (https://dejure.org/1940,444)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Über den Beweis des ersten Anscheins für die Entstehungsursache von Krankheiten, namentlich ansteckenden Krankheiten.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 165, 336
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 30.04.1991 - VI ZR 178/90

    Übertragung des HIV-Virus als Gesundheitsbeschädigung; Darlegungs- und Beweislast

    Da der Kläger und seine Ehefrau weder zu den HIV-gefährdeten Risikogruppen gehörten noch durch die Art ihrer Lebensführung einer gesteigerten Infektionsgefahr ausgesetzt waren, spricht die vom Berufungsgericht zugrundegelegte Lebenserfahrung in der Tat dafür, daß sie bis Februar 1984 nicht HIV-infiziert gewesen sind, vielmehr die Ehefrau des Klägers so wie die anderen Empfänger der aus dem Blut des Spenders "X. " gewonnenen Blutkonserven auch erst durch die Transfusion der HIV-kontaminierten Blutkonserve am 14. Februar 1984 das HIV übertragen erhalten und sie in der Folge den Kläger damit angesteckt hat (RGZ 165, 336, 338 f für Übertragung von Scharlach; BGHZ 11, 227, 229 ff = AHRS 6510/1 und Senatsurteil vom 12. Februar 1957 - VI ZR 303/56 - VersR 1957, 252 = AHRS 6510/4 für Übertragung von Lues , Senatsurteil vom 22. Januar 1960 - VI ZR 121/58 - VersR 1960, 416, 418 = AHRS 6510/7 für Übertragung von Tbc; OLG Köln, NJW 1985, 1402 [OLG Köln 17.12.1984 - 7 U 27/84] = AHRS 6510/18; Deutsch, Zivilrechtliche Haftungsprobleme von AIDS, in: Schünemann/Pfeiffer, Die Rechtsprobleme von AIDS, S. 272, 283 und VersR 1988, 533, 535).
  • BGH, 15.03.1977 - VI ZR 201/75

    Klage auf Schadenersatz gegen einen Tierarzt wegen eines getöteten Pferdes durch

    Gerade wegen der Eigengesetzlichkeit und weitgehenden Undurchschaubarkeit des lebenden Organismus kann ein Fehlschlag oder Zwischenfall nicht allgemein ein Fehlverhalten oder Verschulden des Arztes indizieren (so schon RGZ 78, 432, 435; 165, 336, 338/339; obiges Senatsurteil vom 4. April 1967), wie denn überhaupt in diesem Bericht die hergebrachte Trennung zwischen objektivem Fehlverhalten und Schuld besonders problematisch erscheint (daher mißverständlich u.a. Uhlenbruck NJW 1965, 1057, 1061).
  • OLG Zweibrücken, 02.11.1999 - 5 U 12/99
    b) Gehört der Patient nicht zu einer gefährdeten Risikogruppe und war er durch die Art seiner Lebensführung keiner gesteigerten Gefahr wegen des Risikos ausgesetzt, das sich bei der Behandlung realisiert hat, ausgesetzt, kann die Lebenserfahrung dafür sprechen, dass das Risiko nicht schon vorher bestanden hat (vgl. RGZ 165, 336, 338 f; BGHZ 11, 227, 229 ff; BGHR ZPO § 286 Abs. 1, Anscheinsbeweis 10).
  • AG München, 06.05.1987 - 462 Ds 123 Js 3284/87

    Verstoß gegen Untersagung der Ausübung der Prostitution durch Gesundheitsbehörde;

    RGZ 165, 336 für Schrlach, BGHZ 8, 243 für Lues, OLG Köln NJW 1985, 1402 f [OLG Köln 17.12.1984 - 7 U 27/84] ür Hepatitis B, weitere Nachweise bei Deutsch NJW 1986, 757 Fußnote).
  • BGH, 16.04.1955 - VI ZR 72/54
    Die von ihr vertretene Meinung, nach den Grundsätzen des Beweises des ersten Anscheines sei ein Verschulden des operierenden Arztes als nachgewiesen anzusehen, wenn ein Fremdkörper in der Wunde zurückgelassen ist, steht nicht in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 97, 4; 165, 336; JW 1933, 1389 Nr. 4 und 2701 Nr. 7; JW 1936, 644 Nr. 3), der der Bundesgerichtshof gefolgt ist (BGHZ 4, 138 [144]; VersR 1952, 180 = Zeitschrift für das gesamte Arzt recht 1952, 240 - dort fälschlich als Urteil des Oberlandesgerichts in Neustadt an der Weinstraße bezeichnet).
  • BGH, 22.01.1960 - VI ZR 121/58

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht hat daher mit Recht unter Hinweis auf die Entscheidung RGZ 165, 336 die Regeln des Anscheinsbeweises für anwendbar gehalten.
  • BGH, 17.12.1968 - VI ZR 212/67
    Vor allem für Schäden, die anläßlich einer vom Arzt ausgeführten Operation entstanden sind, kann dies nicht bejaht werden (vgl. RGZ 165, 336, 338; BGHZ 4, 138, 144).
  • BGH, 25.10.1951 - III ZR 8/50

    Rechtsmittel

    Die Grundsätze über den Beweis des ersten Anscheins kommen aber nur dann zur Anwendung, wenn nach der Erfahrung des Lebens mit grösster Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass der Unfall nur durch ein bestimmtes schuldhaftes Verhalten verursacht sein kann (RGVAE 1941, 32 Nr. 41), sie sind auf die sogenannten typischen Geschehensabläufe beschränkt, d.h. auf Fälle, in denen ein gewisser Tatbestand feststeht, der nach den Erfahrungen des Lebens auf eine bestimmte Ursache hinweist (RGZ 159, 235 ff [239]; 165, 336 ff [339]; BGH NJW 1951, 70 = MDR 1951, 98 = Lindenmaier-Möhring, Nr. 1 zu § 1 PatG mit Anm. von Lindenmaier).
  • BGH, 16.12.1953 - VI ZR 12/53
    Es lässt sich daher rechtlich nicht beanstanden, dass das Berufungsgericht die Grundsätze vom Beweis des ersten Anscheins herangezogen hat (RGZ 165, 336 [339]).
  • BGH, 24.09.1962 - III ZR 69/61
    Wie es Pflicht des Arztes ist, den Patienten eines Krankenhauses durch äußerste Vorsicht vor jeder Ansteckung zu schützen (vgl. RGZ 165, 336, 341/2), hat der Arzt eines Krankanhauses, das dem in ihm entgeltlich oder unentgeltlich aufgenommenen Kranken eine ordnungsmäßige, Leib und Leben nicht gefährdende Behandlung zuteil werden lassen muß, nach besten Kräften den bei einer Behandlung auf einem Operationstisch liegenden Patienten vor einem Herabfallen auf den Steinfußboden zu bewahren.
  • BGH, 11.02.1952 - III ZR 30/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.12.1954 - V ZR 112/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.10.1952 - III ZR 371/51

    Rechtsmittel

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